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Neuer Ausbildungsberuf in der Nordharz Entsorgung GmbH
Am 11.04.2012 wurden Ausbildungsverträge mit Herrn Biermann und Herrn Rücker für eine Ausbildung als Berufskraftfahrer abgeschlossen. Ab August 2012 verstärken die beiden jungen Männer unserer Team und lernen alles, was für einen guten Kraftfahrer wichtig ist. Wir bilden diesen Beruf erstmalig aus und wollen somit qualifizierten Nachwuchs für die vielfältigen Entsorgungsaufgaben heranziehen.
v.l.n.r.: Dirk Hirschfeld (Geschäftsführer), Andreas Biermann (Auszubildender), Andor Rücker (Auszubildender), Olaf Wackermann (Ausbilder)
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Ausbildungsvertrag abgeschlossen
Am 1. August 2012 wird Herr Dennys Nekwapil seine Ausbildung als Bürokaufmann in der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH beginnen. Unsere engagierten Mitarbeiter und die vielfältigen Aufgaben unserer Verwaltung garantieren eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung. Herr Nekwapil kann sich auf diesem Weg die besten Voraussetzungen für eine spätere Tätigkeit als Bürokaufmann aneignen.
v.l.n.r.: Dirk Hirschfeld (Geschäftsführer), Dennys Nekwapil (Auszubildender), Veronika Kaupert (Ausbilderin)
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Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Unsere aktuellen Zertifikate können Sie hier einsehen.
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Bauabfälle: richtige Trennung spart bares Geld
Die Kosten bei unserem Containerdienst richten sich nicht nur nach der Größe des Sammelbehälters, sondern vor allem nach der Abfallart. Gerade bei Bauabfällen gibt es einen deutlichen preislichen Unterschied, ob Container sortenrein mit Bauschutt, Erdaushub oder Baumischabfällen befüllt sind.
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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
Das eANV regelt die Abläufe bei der elektronischen Nachweisführung über den Verbleib von gefährlichen Abfällen. Ob ein zu entsorgender Stoff als gefährlicher Abfall einzustufen ist, kann aus der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entnommen werden. Die gefährlichen Abfälle sind in der AVV jeweils mit einem * gekennzeichnet. Von der elektronischen Nachweisführung generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung (bis max. 20 Mg/Jahr pro Anfallstelle und Abfallart) und die Entsorgung von Kleinmengen (max. 2 Mg/Jahr insgesamt).
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Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten.